Internationale Deutsche Meisterschaft – Battle of the Hunsrück – 17.06.2017
Am 17.06.2017 ging es für die vier Munich Pro Fighters, Maleen, die Mutige, Katrin, die Kampfhungrige, Michael, der Mächtige und Marcus die Maschine, nach Simmern zur IDM (Internationale Deutsche Meisterschaft) – Battle of the Hunsrück.
Motiviert und gut vorbereitet bestritt Maleen ihr zweites Turnier. Im ersten Kampf konnte sie erst gegen Ende der 2 Minuten Kampfzeit sie ihr tatsächliches Leistungsvermögen abrufen. Leider startete sie ihre Aufholjagd zu spät und verlor 3:10. Mit einer hervorragenden Leistung rang sie ihrer Gegnerin im zweiten Kampf ein 4:8 ab.
Katrin die Kampfhungrige ging sehr fokussiert und ihren Fähigkeiten vertrauend in ihren ersten Kampf und siegte 8:6. In der nächsten Runde bot sie ihrer
Kontrahentin ein Duell auf Augenhöhe, das sie leider mit einem Punkt Unterschied (8:9) verlor. Beim anschließenden Kampf um Platz 3 dominierte sie über ihre Gegnerin und holte sich den Pokal zum
verdienten dritten Platz.
Michael der Mächtigste unter den Fightern konnte in der offenen Klasse noch nicht seine Bestleistungen abrufen und verlor somit seinen ersten Kampf mit 7:9. In der
Farbgurtklasse grün bis braun bestritt er aufgrund einer geringen Teilnehmerzahl sofort das Finale.
Durch ein technisches K.O. beendete er den Kampf vorzeitig mit 14:4 und streckte im Anschluss den Pokal für ersten Platz in die Höhe.
Marcus die Maschine hatte Sand im Getriebe – bei ihm lief es nicht so rund. Obwohl er seine Kämpfe stets mit einem Kick zum Kopf des Gegners einleitete, konnte er seine Führung gegen die jeweiligen späteren Finalisten nicht über die Zeit retten.
Im Anschluss zur Kampfveranstaltung wurde noch bei Lagerfeuer und Livemusik getrunken zum Feiern und Vergessen1.
Maleen:
- Juniorinnen (13 bis 17 Jahre) -60 kg
- Juniorinnen +60 kg
Katrin:
- Damen 65 kg: 3. Platz
Michael:
- Herren -85 kg
- Herren Farbgurtklasse grün bis braun +80 kg: 1. Platz
Marcus:
- Herren -75 kg
- Herren -80 kg
Bericht verfasst von Maleen, Katrin, Michael und Marcus
1Gemäß § 9 Jugendschutzgesetz wurden branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch wurde ihnen der Verzehr gestattet.