Beitragsordnung des Munich-Pro-Fighter e.V. (gemäß § 8 der Vereinssatzung).
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 8 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten am 12.10.2012 in Kraft.
- Monatsbeiträge
monatlicher Beitrag Kickboxen / Pointfighting
Erwachsene
(Erstmitglied)
25,00 € Erwachsene
(Zweitmitglied)
20,00 € Studenten, Azubis
bis 25 Jahre
15,00 € Jugend
14 bis 18 Jahre
15,00 € Kind
bis 14 Jahre, oder 1. Kind bis 18 Jahre ( wenn ein Eltenteil Mitglied ist)
10,00 € 2. Kind
bis 18 Jahre ( wenn ein Eltenteil Mitglied ist)
5,00 € Passive Mitglieder
5,-
Fördernde Mitglieder selbst Festgesetzt
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt EUR 30,- (Beinhaltet Sportunfallversicherung für ein Jahr der ARAG und ein Vereins T-Shirt, welches im Training zu tragen ist).
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen [vgl. § 4 (8)].
- Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt quartalsweise durch Abbuchungsverfahren bzw. durch Überweisung jeweils zum 15.01/15.04/15.07/15.10 jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom
Girokonto möglich.
- Anfallende Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,- pro Mahnung erhoben.Beitragskonto:
Konto-Inhaber: Munich-Pro-Fighter e.V.
Bank: Stadtsparkasse München
IBAN: DE92701500001002129375
SWIFT-BIC: SSKMDEMM - Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 der Satzung möglich.
- Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Personen geschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.